Seit Mitte März sind die sportlichen Aktivitäten sowohl für Liga- als auch für Hobbyspieler des 1. Squashclub Saarlouis auf Eis gelegt. Das für 14.3.2020 vorgesehene internationale Squash-Ranglistenturnier des Clubs musste kurzfristig abgesagt werden. Seither ist weder ein Trainings- noch ein Spielbetrieb in diesem ohne körperliche Nähe nicht durchzuführenden Sport in einem abgeschlossenen Court möglich. Da zudem auch die Fitnesscenter schließen mussten, darunter auch die Trainings- und Spielstätte des Clubs im Ensdorfer RELAX, sind die Vereinstätigkeiten komplett lahmgelegt.
Obwohl die Politik auf Bundes- und auch auf Landesebene mittlerweile ins Auge fasst, Sport- und Fitnessstudios unter strengen Auflagen öffnen zu lassen, wird dies für den Squashsport zumindest unter normalen Trainings- und Wettkampfbedingungen in näherer Zukunft wohl nicht möglich sein. Die Squashverbände bereiten derzeit ein Konzept vor, welches sich am Schweizer Squashverband orientiert. Dieses sieht in einem ersten Schritt vor, dass ein Solotraining sowie Spiele und Übungen mit 2 Personen unter Einhaltung der Abstandsregelung von 2 m möglich erscheint. Nicht erlaubt sind andere Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen, die sich gleichzeitig im Court aufhalten.
Ob und in welcher Form die Ligaspiele, die sich Mitte März kurz vor dem Saisonabschluss befanden, fortgesetzt werden, ist ebenfalls offen. Zwei Spieltage vor Schluss liegt der Squashclub Saarlouis in der Regionalliga Südwest auf einem Nichtabstiegsplatz; die 2. Mannschaft ist derzeit in der Verbandsliga Südwest Tabellenvorletzter. Die Landesverbände diskutieren derzeit noch mit ihren Vereinen, wie, wann und unter welchen Bedingungen es gegebenenfalls weitergehen kann.
Da der Verein derzeit den Mitgliedern keine Möglichkeit bieten kann, Squashsport zu betreiben, hat sich der Vorstand entschlossen, für 3 Monate die Mitgliedsbeiträge zu stunden. Die Courtmieten als Ausgabeposten fallen momentan nämlich auch weg.
Die finanzielle Situation hat sich durch die Corona-Regelungen zwar verschlechtert, ist aber nicht derart, dass derzeit staatliche oder Verbandshilfen erforderlich sind.
Wadgassen, den 11.5.2020
Verantwortlich für den Inhalt: Kurt Rauch